Produktwelt
Einführung Datenschutz-Software
Steigende Komplexität erfordert angepasste Systeme - was zu beachten ist ...
Beauftragt der für die Datenverarbeitung Verantwortliche einen Dritten zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten, spricht man von Auftragsverarbeitung (ehemals Auftragsdatenverarbeitung).
Beispiel: Ein Unternehmen sendet eine Liste mit personenbezogenen Daten zu einer Agentur, die die Daten (z.B. Adressen) nutzen soll, um ein Werbeschreiben zu versenden.
Häufig regelt ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer die Auftragsverarbeitung. In Art. 28 Abs. 3 DSGVO sind Mindestanforderungen definiert, die in einem Auftragsverarbeitungs-Vertrag bestimmt werden müssen.
Auch wenn der Verantwortliche nach Vertragsschluss der erste Ansprechpartner für Betroffene bleibt, heißt das nicht, dass der Auftragnehmer frei von Haftung wäre. Nach Art. 82 EU-DSGVO haftet der Auftragsverarbeiter gemeinsam mit dem Verantwortlichen.