Schutzrechtemanagement
Schutzrechtemanagement (engl. Intellectual Property Management) beinhaltet die Organisation und Steuerung der Aktivitäten, die dazu dienen, das geistige Eigentum eines Unternehmens zu verwalten sowie Voraussetzungen dafür bereit zu stellen, dass Schutz und wirtschaftliche Nutzung optimiert werden können.
1. Was sind Schutzrechte bzw. IP-Rechte?
Schutzrechte sind Rechte die durch Anmeldung und Registrierung einer immateriellen Schöpfung erworben werden. Dazu zählen z.B. Marken, Patente oder Gebrauchsmuster. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht zählt dieses geistige Eigentum zu dem immateriellen Unternehmensvermögen.
2. Was sind die Aufgaben des Schutzrechtemanagements?
Das Schutzrechtemanagement hat die Aufgabe, Voraussetzungen für eine optimale Nutzung des geistigen Eigentums eines Unternehmens zu schaffen. IP-Manager sind verantwortlich für das Schutzrechte-Portfolio eines Unternehmens. Zu ihren Aufgaben zählen alle Tätigkeiten zur systemischen Planung, Steuerung und Kontrolle der Nutzenpotenziale der Schutzrechte.
3. Wie können digitale Systeme im Schutzrechtemanagement unterstützen?
Schutzrechte sind immaterielle Vermögenswerte, die Unternehmen nur dann nutzen und schützen können, wenn zugehörige Informationen verfügbar sind. Die gesamte Dokumentation zu einem Schutzrecht, von der Anmeldung bis zur Urkunde, ist in der Regel sehr umfangreich. Gute Strukturierung und leichte Recherchemöglichkeiten vereinfachen die Nutzung und den Schutz der geistigen Eigentumsrechte.
Digitale Systeme ermöglichen eine strukturierte, leicht durchsuchbare Ablage sämtlicher zu einem geistigen Eigentumsrecht gehöriger Informationen. Das vereinfacht zum einen die Verwaltung vorhandener, als auch bei der Anmeldung neuer IP-Rechte. Funktionen zum Fristenmonitoring vereinfachen die Überwachung der IP-Rechte, deren Schutz zeitlich und räumlich begrenzt ist und turnusmäßig erneuert werden muss. Software vereinfacht darüber hinaus die Kollaboration. Ausgewählte elektronische Akten können (zeitlich begrenzt) für bestimmte Nutzer freigegeben werden, so dass eine Zusammenarbeit mit zuständigen Mitarbeitern aus anderen Abteilungen oder externen Experten (z.B. Patentanwälte) leicht realisierbar ist.