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Vertragsart

Die im Vertrag vereinbarten Hauptpflichten der Parteien bestimmen die Vertragsart / den Vertragstyp.

Beispiel für Vertragsarten nach BGB (Schuldrecht):

  • Kaufvertrag
  • Mietvertrag
  • Pachtvertrag
  • Leihvertrag
  • Dienstleistungsvertrag
  • Maklervertrag
  • Transportvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Werkvertrag
  • Gesellschaftsvertrag

In der unternehmensinternen Vertragsverwaltung können diese Kategorien unterteilt, erweitert oder zusammengefasst werden, um eine Strukturierung einzurichten, die die individuellen Anforderungen des jeweiligen Unternehmens abdeckt.

Ähnliche Begriffe

Vertragstyp